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Unfall: Wer zahlt eigentlich die Reparatur?

Haftpflicht, Kasko, Selbstbehalt – nach dem Unfall prasseln die Begriffe. Hier die kurze, ehrliche Übersicht, wer wann was zahlt.

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Der andere ist schuld

Dann zahlt dessen Haftpflichtversicherung die komplette Reparatur – ohne Selbstbehalt und ohne deinen Bonus anzutasten. Du hast Anspruch auf fachgerechte Reparatur, freie Werkstattwahl und in der Regel Ersatzmobilität. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Du bist (mit)schuld oder niemand sonst beteiligt

Dann greift – falls vorhanden – deine Kasko: Vollkasko für selbstverschuldete Schäden, Teilkasko für Glas, Hagel, Wild, Diebstahl, Vandalismus. Üblich ist ein Selbstbehalt; bei Vollkasko-Schäden droht je nach Tarif eine Rückstufung. Ob sich die Meldung lohnt, rechnen wir dir vor der Reparatur ehrlich vor.

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Häufige Fragen

Was, wenn beide teilschuld sind? +

Dann wird nach Verschuldensquote geteilt – jede Seite zahlt anteilig. Die Quote verhandeln die Versicherungen; gute Dokumentation ist dein bestes Argument.

Bekomme ich einen Ersatzwagen? +

Beim gegnerischen Haftpflichtschaden in der Regel ja. Sonst je nach Kasko-Tarif – bei uns auf Wunsch zur Reparatur dazu.

Was ist eine Reparaturfreigabe? +

Die Zusage der Versicherung zur kalkulierten Summe. Wir erstellen die Kalkulation und holen die Freigabe ein, bevor wir starten.

Kann mir die Versicherung eine Werkstatt vorschreiben? +

Beim Haftpflichtschaden des Gegners: nie. Bei deiner Kasko nur, wenn du einen Tarif mit Werkstattbindung gewählt hast.

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