Haftpflicht, Kasko, Selbstbehalt – nach dem Unfall prasseln die Begriffe. Hier die kurze, ehrliche Übersicht, wer wann was zahlt.
Dann zahlt dessen Haftpflichtversicherung die komplette Reparatur – ohne Selbstbehalt und ohne deinen Bonus anzutasten. Du hast Anspruch auf fachgerechte Reparatur, freie Werkstattwahl und in der Regel Ersatzmobilität. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Dann greift – falls vorhanden – deine Kasko: Vollkasko für selbstverschuldete Schäden, Teilkasko für Glas, Hagel, Wild, Diebstahl, Vandalismus. Üblich ist ein Selbstbehalt; bei Vollkasko-Schäden droht je nach Tarif eine Rückstufung. Ob sich die Meldung lohnt, rechnen wir dir vor der Reparatur ehrlich vor.
Unverbindlich · Antwort meist innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr) · Direktverrechnung mit deiner Versicherung
Dann wird nach Verschuldensquote geteilt – jede Seite zahlt anteilig. Die Quote verhandeln die Versicherungen; gute Dokumentation ist dein bestes Argument.
Beim gegnerischen Haftpflichtschaden in der Regel ja. Sonst je nach Kasko-Tarif – bei uns auf Wunsch zur Reparatur dazu.
Die Zusage der Versicherung zur kalkulierten Summe. Wir erstellen die Kalkulation und holen die Freigabe ein, bevor wir starten.
Beim Haftpflichtschaden des Gegners: nie. Bei deiner Kasko nur, wenn du einen Tarif mit Werkstattbindung gewählt hast.