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Werkstattbindung: Musst du wirklich in die Partnerwerkstatt?

Grundsätzlich gilt in Österreich freie Werkstattwahl. Nur wer sie in der Kasko gegen Prämienrabatt hergegeben hat, zahlt bei Fremdreparatur drauf. Die Details.

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Was Werkstattbindung bedeutet

Manche Kasko-Tarife sind günstiger, wenn du dich verpflichtest, Kasko-Schäden in Partnerwerkstätten des Versicherers reparieren zu lassen. Reparierst du woanders, steigt dein Selbstbehalt – bei manchen Versicherern um mehrere hundert Euro. Wichtig: Das gilt NUR für Kasko-Schäden deines Tarifs.

Wann du immer frei wählst

Zahlt die gegnerische Haftpflicht (der andere ist schuld), gilt uneingeschränkt freie Werkstattwahl – keine Bindung, kein erhöhter Selbstbehalt, egal was in deiner Kasko steht. Auch bei reinen Eigenzahlungen entscheidest selbstverständlich du. Wir prüfen deine Polizze kostenlos, bevor du dich festlegst.

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Häufige Fragen

Lohnt sich der Tarif mit Werkstattbindung? +

Der Prämienrabatt liegt oft bei 10–20 %. Rechne dagegen, was dir freie Wahl und dein Vertrauensbetrieb wert sind – nach einem Unfall willst du nicht diskutieren.

Erlischt meine Herstellergarantie in der freien Werkstatt? +

Nein – fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgaben erhält die Garantie, EU-rechtlich abgesichert.

Kann ich die Werkstattbindung kündigen? +

Meist zur Hauptfälligkeit als Tarifänderung – frag Versicherer oder Makler.

Was, wenn die Partnerwerkstatt weit weg ist? +

Viele Versicherer bieten Hol-/Bringservice – vergleiche das mit unserem: Wir holen dein Auto kostenlos ab.

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