AGB der WRDA.at – Wir reparieren dein Auto GmbH für Werkstatt- und Reparaturleistungen.
Diese AGB gelten für alle Reparatur-, Service- und Werkstattleistungen der WRDA.at – Wir reparieren dein Auto GmbH (FN 678141t, Handelsgericht Wien), Hirschstettner Straße 92, 1220 Wien. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des KSchG.
Auf Basis übermittelter Fotos erstellte Angebote („Fixpreis nach Foto“) gelten vorbehaltlich der Besichtigung des Fahrzeugs. Zeigt sich bei der Reparatur ein über den erkennbaren Schaden hinausgehender Mehraufwand (verdeckte Schäden), informieren wir den Kunden vor Ausführung und holen dessen Freigabe ein. Kostenvoranschläge sind für Verbraucher entgeltfrei, sofern nicht vorab anderes vereinbart wurde (§ 5 Abs. 12 KSchG-Hinweis: [AUSFÜLLEN] – Regelung festlegen).
Der Auftrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung zustande. Die Reparatur erfolgt fachgerecht nach Herstellervorgaben. Wir sind berechtigt, Subunternehmer (z. B. für Spezialarbeiten) einzusetzen. Vereinbarte Fertigstellungstermine verlängern sich angemessen bei Teileverzug oder verdeckten Schäden; der Kunde wird informiert.
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise inkl. USt. Die Zahlung ist bei Fahrzeugübergabe fällig ([AUSFÜLLEN]: akzeptierte Zahlungsmittel festlegen). Bei Direktverrechnung mit einer Versicherung schuldet der Kunde den von der Versicherung nicht gedeckten Teil (insbesondere Selbstbehalt).
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Zusätzlich gewähren wir auf ausgeführte Reparaturarbeiten eine Garantie von 2 Jahren ab Übergabe ([AUSFÜLLEN]: Garantiebedingungen präzisieren – Umfang, Ausschlüsse, Verschleißteile). Die Herstellergarantie des Fahrzeugs bleibt durch fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgaben unberührt.
Ein Ersatzwagen wird nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Es gelten die bei Übergabe vereinbarten Nutzungsbedingungen (Treibstoffregelung, Selbstbehalt im Schadenfall: [AUSFÜLLEN]).
Am Fahrzeug besteht bis zur vollständigen Bezahlung ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht (§ 369 UGB). Wird das Fahrzeug nicht binnen 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abgeholt, können wir eine ortsübliche Standgebühr von [AUSFÜLLEN] €/Tag verrechnen.
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit nur bei Personenschäden. Im Fahrzeug belassene Wertgegenstände sind von der Haftung ausgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien; für Klagen gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Hinweis intern: Muster-AGB – mit [AUSFÜLLEN] markierte Punkte festlegen und vor Verwendung rechtlich prüfen lassen (keine Rechtsberatung).