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Unfall in Wien: die Stadt-Besonderheiten, die du kennen solltest

Dichter Verkehr, kurze Wege, viele Abschlepper: Ein Unfall in Wien hat eigene Spielregeln. So behältst du die Kontrolle.

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An der Unfallstelle in der Stadt

Warnblinker sofort, Unfallstelle wenn möglich räumen (Verkehrsbehinderung!), sonst absichern. Fotos VOR dem Wegfahren. Bei Verletzten: 144/112 – dann bleibt alles stehen. Identitätsaustausch reicht bei reinem Sachschaden; kann sich jemand nicht ausweisen oder verweigert Daten: Polizei (die Amtshandlung bei Sachschaden ist kostenpflichtig – „Blaulichtsteuer“).

Abschleppen: Vorsicht vor teuren Samaritern

Nach Unfällen tauchen mitunter „hilfreiche“ Abschlepper auf, deren Rechnungen später schmerzen. Du entscheidest, wer dein Auto wohin bringt! Ist dein Auto nicht fahrbereit: Ruf uns an – wir organisieren die Abholung zu dir oder direkt zu uns in die Hirschstettner Straße 92, und du unterschreibst nichts, was du nicht verstehst.

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Häufige Fragen

Muss ich in Wien immer die Polizei rufen? +

Nur bei Verletzten oder wenn der Identitätsnachweis scheitert – sonst reichen Datenaustausch und Unfallbericht.

Was kostet die Polizei bei reinem Blechschaden? +

Wird sie ohne Notwendigkeit gerufen, fällt eine Gebühr an (aktuell im niedrigen zweistelligen Bereich) – die gut investiert sein kann, wenn die Lage strittig ist.

Mein Auto steht nicht fahrbereit am Gürtel – was nun? +

Warnblinker, absichern, uns anrufen: Wir kümmern uns um Bergung und Reparatur aus einer Hand.

Zahlt die Versicherung das Abschleppen? +

Beim gegnerischen Haftpflichtschaden in der Regel ja; sonst je nach Kasko/Schutzbrief. Wir prüfen das für dich.

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