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Scheiben tönen: Was erlaubt ist – und was das Pickerl kostet

Hinten dunkel ist meist kein Problem, vorne dagegen tabu: Die Regeln für Tönungsfolien in Österreich, bevor du Geld für Rückbau zahlst.

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Die Rechtslage in Kürze

Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben müssen die volle vorgeschriebene Lichtdurchlässigkeit behalten – Tönungsfolien sind dort praktisch nicht zulässig (nur ein schmaler Blendstreifen oben an der Frontscheibe). Hinter der B-Säule (hintere Seitenscheiben, Heckscheibe) sind geprüfte Folien mit Gutachten/Genehmigung erlaubt – dann sind zwei Außenspiegel Pflicht.

Worauf du bei Folien achten solltest

Nur Folien mit gültigem Prüfzeichen/Gutachten verwenden und die Dokumente im Auto mitführen – sonst drohen Probleme bei Kontrolle und §57a-Begutachtung bis hin zum Rückbau. Professionelle, blasenfreie Verklebung sieht nicht nur besser aus, sie verhindert auch Streulicht und Ablösungen an den Kanten.

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Häufige Fragen

Fällt getönte Scheibe beim Pickerl durch? +

Unerlaubte Folien vorne: ja, das ist ein Mangel. Genehmigte Folien hinten mit Nachweis: kein Problem.

Was bringt Tönung außer Optik? +

Weniger Aufheizung und UV-Schutz für Insassen und Interieur – gerade für Kindersitze im Fond beliebt.

Gibt es Wärmeschutz ohne dunkle Optik? +

Ja, nahezu klare IR-Schutzfolien – vorne bleiben aber auch diese genehmigungspflichtig bzw. unzulässig.

Foliert ihr auch Scheiben? +

Wir beraten zu Karosserie- und Schutzfolien und vermitteln geprüfte Scheibentönung über Partner – sauber und mit Papieren.

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