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Parkschaden

Parkschaden: Ein Parkschaden ist keine Seltenheit und entsteht meist beim Ein- oder Ausparken, wenn ein Auto ein anderes Fahrzeug beschädigt. Typische Ursachen sind Unaufmerksamkeit, enge Parklücken oder unübersichtliche Parkplätze.

Inhaltsverzeichnis

Umfrage: Musstest du dich schon mal mit einem Parkschaden auseinandersetzen?

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    Ja, ich hatte bereits einen Parkschaden und der Verursacher hat gewartet. Es war angenehm, alles vor Ort klären zu können. Die Versicherung hat den Schaden schnell reguliert.

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    Ja, ich hatte einen Parkschaden, aber der Verursacher war nicht auffindbar. Glücklicherweise hat meine Kaskoversicherung den Schaden weitestgehend übernommen und ich musste nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

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    Ich habe selbst mal einen Parkschaden verursacht. Im Anschluss habe ich am Unfallort gewartet, die Polizei informiert und den Schaden ordnungsgemäß gemeldet.

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    Nein, noch nie. Ich hatte bisher Glück und musste mich noch nicht mit einem Parkschaden auseinandersetzen.

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    Ich bin unsicher, wie ich bei einem Parkschaden reagieren sollte. Ich kenne die rechtlichen Vorgaben und die Pflichten in solchen Situationen noch nicht genau.

Parkschaden – Auf einen Blick

Nr. Thema Beschreibung
1. Definition Ein Parkschaden entsteht, wenn ein Schaden an einem geparkten Auto durch eine andere Person verursacht wird. Typische Szenarien sind enge Parkplätze oder Parkgaragen, typische Schäden sind Lackkratzer oder Dellen.
2. Pflichten des Verursachers Verursacher müssen am Unfallort des Parkschadens warten (15–30 Minuten) oder die Polizei informieren. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
3. Schaden melden Entdeckst du einen Parkschaden an deinem Auto, muss der Schaden unverzüglich bei deiner Versicherung gemeldet werden. Bei Fahrerflucht ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig, um den Schaden über die Kaskoversicherung regulieren zu lassen.
4. Versicherung Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden am fremden Fahrzeug ab. Bei einem Parkrempler durch Unbekannte greift in der Regel die Kaskoversicherung, jedoch mit Selbstbeteiligung.

Wann spricht man von einem Parkschaden?

Ein Parkschaden liegt dann vor, wenn ein Schaden an deinem geparkten Auto durch eine andere Person verursacht wird. Typischerweise passiert dies auf Parkplätzen oder in Parkgaragen – etwa in Einkaufszentren oder Supermärkten. Zwar sollte man meinen, dass Ausstattungen wie Parksensoren oder Rückfahrkameras Parkschäden verhindern, in der Realität stimmt das aber leider nur zum Teil.

Ein solcher Parkschaden führt gewöhnlich zu kleineren Lack- oder Karosserieschäden: Eine Schramme, Delle oder ein Kratzer sind typische Schäden. Aber auch auf Straßen kann es zu Parkschäden kommen, z.B., wenn ein fahrendes Auto ein parkendes Auto streift. Hier sind die Schäden am Fahrzeug meist gravierender.

Übrigens: Wenn du beim Parken dein eigenes Fahrzeug beschädigst, etwa weil du versehentlich einen Pfosten gestreift hast, spricht man nicht von einem Parkschaden. In diesem Fall spricht man von einem Kollisionsschaden

Welche Versicherung zahlt beim Parkschaden?

Im Falle eines selbst verursachten Parkschadens ist deine Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Diese reguliert den Schaden am fremden Fahrzeug. Bei einem an deinem Auto verursachten Parkschaden kommt es darauf an, ob du den Verursacher ermitteln kannst. Ist der Fahrer nicht auffindbar, bleibst du unter Umständen auf den Kosten sitzen. Das ist ärgerlich, aber es gibt eine Lösung: Mit einer Kaskoversicherung bist du abgesichert. Sie übernimmt Parkschäden, bei denen der Verursacher nicht festgestellt werden kann. Allerdings musst du in diesem Fall die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Je nach Schadensumfang kann ein Parkschaden mit kostengünstigen Reparaturmethoden wie Smart Repair behoben werden. Bei größeren Beschädigungen (z.B. tiefe Kratzer) sind jedoch oft aufwendigere Karosserie- oder Lackierarbeiten erforderlich.

Richtig reagieren bei einem Parkschaden am eigenen Auto

Wenn du zu deinem Auto kommst und einen Parkschaden entdeckst, heißt es erst einmal Ruhe bewahren. Die nächsten Schritte hängen jetzt davon ab, ob der Verursacher identifizierbar ist oder nicht.

Vielleicht hast du Glück und dein Unfallgegner hat ein ehrliches Gewissen und dir einen Zettel hinterlassen oder wartet sogar am Unfallort auf dich. Dann wird seine Versicherung den Schaden an deinem Auto übernehmen.

Ist dies nicht der Fall und der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen, solltest du den Schaden unverzüglich melden. Geh zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte dort Anzeige gegen Unbekannt. Vor allem, wenn du den Schaden über die Kaskoversicherung regulieren lassen willst, ist dies zwingend nötig.

Parkschaden selbst verursacht – Das solltest du tun

Wenn du selbst ein anderes Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigt hast, ist es wichtig, dass du anschließend am Unfallort bleibst. Man geht in der Regel davon aus, dass etwa 15 bis 30 Minuten Warten angemessen sind. Taucht der Besitzer nicht auf, bist du verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Die Beamten werden den Unfall aufnehmen und den Vorfall dokumentieren. Erst dann kannst du dich von der Unfallstelle entfernen.

Achtung: Anders als häufig angenommen reicht es nicht aus, einfach einen Zettel mit deinen Daten zu hinterlassen. Auch das zählt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Geldstrafen kann das auch zu Problemen mit der eigenen Versicherung führen. Diese kann die Regulierung des Schadens dann mitunter ablehnen.

Falls es Zeugen gibt, die den Unfall gesehen haben, kannst du ihre Kontaktdaten notieren. Das kann später als Beweismittel verwendet werden. Im Anschluss solltest du den Schaden deiner Kfz-Versicherung melden. Diese kann dann den Schaden aufnehmen und eine Schadensnummer erstellen.

Parkschaden richtig und unkompliziert abwickeln

Ein Parkschaden ist bereits unangenehm genug. Im Nachgang solltest du dich nicht auch noch mit eventuellem Ärger und Stress mit der Versicherung aufhalten müssen. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Wir sind dein Partner im Schadenfall und kümmern uns um alles – inklusive Kommunikation und Verrechnung mit der Versicherung.

Mit uns profitierst du von den folgenden Vorteilen:

  • Reduzierter Selbstbehalt: Nutzt du unseren Service, sparst du in jedem Schadensfall 100 Euro an Selbstbehalt – unabhängig davon, bei welcher Versicherung du bist.

  • Kostenloses Ersatzfahrzeug: Während der gesamten Reparaturdauer stellen wir dir einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung, damit dein Alltag uneingeschränkt weiterläuft.

  • Bequemer Hol- und Bringservice: Auf Wunsch holen wir dein Fahrzeug im Falle eines Parkschadens bei dir ab, bringen es in die Werkstatt und liefern es nach der Reparatur wieder zurück. Dieser Hol- und Bringservice ist für dich vollkommen kostenfrei!

  • Zertifizierte Werkstätten: Unser Netzwerk umfasst ausschließlich zertifizierte Fach- und Meisterbetriebe. Dein Fahrzeug wird mit Originalteilen repariert, sodass die Herstellergarantie in jedem Fall erhalten bleibt.

  • Digitales Schadentracking: Mit uns bist du immer auf dem neuesten Stand! Verfolge den Fortschritt der Reparatur deines Autos ganz bequem in Echtzeit über dein Smartphone mit unserem Schadentracking.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist zu tun bei einem Parkschaden?

Hast du einen Parkschaden verursacht, bist du verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs zu warten. Ist der Geschädigte nicht auffindbar, musst du den Schaden danach unverzüglich der Polizei melden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Verursachst du einen Parkschaden, musst du ihn unverzüglich melden. Ist der Geschädigte nicht auffindbar, warte 15 bis 30 Minuten und informiere die Polizei. Ein unerlaubtes Entfernen gilt als Fahrerflucht und ist strafbar.

Bist du selbst betroffen, melde den Schaden möglichst umgehend deiner Versicherung. Bei Fahrerflucht ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, um eine Regulierung über die Kasko zu ermöglichen.